1. Wer und wie viel Provision wird gezahlt?  
 

Seit dem 23. Dezember 2020 wird die Maklerprovision beim Erwerb von Wohneigentum hälftig zwischen Verkäufern und Käufern aufgeteilt.  
  
Der Gesetzgeber will erreichen, dass Verbraucher entlastet werden, die eine Immobilie für die Selbstnutzung oder den Vermögensaufbau erwerben.  
  
Das betrifft aber nur Eigentumswohnungen und Häuser (mit oder ohne Einliegerwohnung).  
  
In der Regel zahlen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der Provision. 
Diese beträgt zwischen 3 und 4 % auf den Kaufpreis, zzgl. 19 % MwSt.  
  
Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Kaufvertrages.  
  
Die Teilung der Maklergebühren gilt nicht für:  

- Mehrfamilienhäuser  
- Unternehmen und Investoren, die Gewerbeobjekte oder  
  Mehrfamilienhäuser kaufen  
- unbebaute Grundstücke  
- Immobilienkäufe von Unternehmen  
- Verbraucher, die ein Grundstück für den Bau eines   
  Eigenheims erwerben, sind von der Teilung der   
  Maklerprovision ebenfalls nicht davon betroffen.  
  
Hier zahlt in der Regel der Käufer die volle Provision.  
  
Die Käuferprovision beträgt zwischen 6 und 7 % auf den   
Kaufpreis, zzgl. 19 % MwSt.  

Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Kaufvertrages. 
  
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