4. Mieterhöhung und Modernisierung
Vermieter dürfen eine Modernisierungsmieterhöhung selbst dann noch verlangen, wenn
Sie bereits kurz zuvor die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst haben.
Dabei müssen sie die erste Mietanpassung aber auf die Modernisierungsmieterhöhung anrechnen.